DRS GmbH

1. Definition:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma DRS GmbH, nachfolgend und dem Vertragspartner. Wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen lt. HGB als auch für Konsumenten, folgend „Kunde“ genannt, gelten.

 

2. Geltungsbereich der Bedingungen:
Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen DRS GmbH und dem Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Weiters ist der Kunde bei einer Weiterveräußerung unserer Produkte bzw. von Fahrzeugen mit unseren Produkten an Dritte verpflichtet diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

 

3. Angebot, Vertragsschluss und Rücktritt:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträgen ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch DRS GmbH. Die kostenlose Rückrüstung innerhalb von 3 Tagen nach Modifikation gilt nur bei Softwaremodifikationen. Bei Leistungssteigerungen mit Hilfe von Zusatzhardware (Tuningbox) wird keine Rückgabe gewährt. Für Motorsportprodukte, welche keine Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr haben (zB.: Downpipes & DPF Ersatzrohre, frei programmierbare Steuergeräte), ist eine Rücknahme ausgeschlossen.

4. Lieferung und Leistung:
Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben DRS GmbH von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich DRS GmbH vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.

 

5. Preise:
Es gelten die Preise laut Homepage bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.

 

6. Produkt:
Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind ca. Werte, welche unter- bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche von Fahrzeug zu Fahrzeug abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges, mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.

 

7. Gewährleistung & Garantie:
Die Gewährleistung auf die von DRS GmbH installierte Software bzw. Hardware (ausgenommen Produkte ohne StVO. Zulassung) beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuningchips/Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernimmt DRS GmbH ihrerseits die vorhergenannte Garantie nicht. (Eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden.) Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV-Gutachten (das bei der Firma DRS GmbH für die meisten Fahrzeuge gegen Aufpreis erhältlich ist) wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Käufer ist ausdrücklich über alle in Verbindung mit der Leistungssteigerung höhere Beanspruchungen des Motors, Turbolader, Getriebe, Achsen aller beweglichen Teile usw., und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer (als auch Abgasveränderung, rechtliche Auswirkungen, höhere Steuern und Versicherungseinstufung sowie alle in diesem Zusammenhang eintretenden Auswirkungen am Fahrzeug) von der Firma DRS GmbH unmittelbar vor der Durchführung bzw. des Kaufs vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden. Schäden, die durch die erhöhte Beanspruchung der Leistungssteigerungen am Fahrzeug auftreten, werden, wenn keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wurde, nicht übernommen.

 

8. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von DRS GmbH. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.

 

9. Zahlungsbedingungen:
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von DRS GmbH per Vorkasse oder in Bar fällig. In Einzelfällen sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist DRS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Aufrechnung ist nicht zulässig, außer bei rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

 

10. Haftungsbeschränkungen:
Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadenersatzansprüche sowohl gegen DRS GmbH als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichem Eintritt DRS GmbH bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadenersatz jedoch höchstens auf den einfachen Betrag des Auftragswertes. Der Kunde ist für Einbauten der gelieferten Ware selbst verantwortlich.

 

11. Urheberrecht:
Alle von DRS GmbH gelieferten und verwendeten Produkte wie Software als auch Hardware, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 15.000,– aus.

 

12. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist St. Pölten.

 

13. Schlussbestimmung:
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Unter-Oberndorf 06/2018